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Impfungen

Sehr geehrte Patientinnen,

Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die allgemeine Anwendung des adjuvantierten Herpes zoster Impfstoffes als Standardimpfung zur Verhütung von Herpes zoster (Gürtelrose), seinen Komplikationen und Spätfolgen für Personen ab einem Alter von 60 Jahren.

Aufgrund des erhöhten Risikos für immungeschwächte Personen und Patienten mit anderen schweren Grundkrankheiten, an Gürtelrose und deren Komplikationen wie der postherpetischen Neuralgie (PHN) zu erkranken, empfiehlt die STIKO Personen ab einem Alter von 50 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit die Impfung mit dem Impfstoff als Indikationsimpfung. Zu dieser Gruppe gehören z. B. Personen mit:

  • Angeborener oder erworbener Immundefizienz oder Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • Rheumatoider Arthritis
  • Systemischem Lupus erythematodes
  • Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
  • Chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale
  • Chronischer Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus

Seit dem 01. Mai 2019 ist die Impfung gegen Gürtelrose nach den o.g. Indikationen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.

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